Madeline Temme
In Deutschland unterscheidet man bei den Aufgaben, die Kommunen übernehmen, zwischen Pflichtaufgaben und freiwilligen Aufgaben. Während Pflichtaufgaben gesetzlich vorgeschrieben sind und von den Kommunen verbindlich wahrgenommen werden müssen, handelt es sich bei freiwilligen Aufgaben um Leistungen, die die Kommunen eigenständig entscheiden können, ob sie diese anbieten wollen oder nicht. Dies immer im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben und finanziellen Möglichkeiten.
Kultur: Unterstützung von Museen, Theatern, Bibliotheken und anderen kulturellen Einrichtungen und Veranstaltungen.
Sport und Freizeit: Bereitstellung und Unterhalt von Sportstätten, Schwimmbädern und Freizeiteinrichtungen.
Tourismus: Förderung des Tourismus, etwa durch die Errichtung von Touristeninformationen oder die Ausrichtung von Veranstaltungen.
Wirtschaftsförderung: Maßnahmen zur Ansiedlung von Unternehmen oder zur Unterstützung von Start-ups.
Soziale Dienste: Angebot von Diensten und Unterstützung, die über das gesetzlich vorgeschriebene Maß hinausgehen, wie etwa Seniorentreffs oder Jugendzentren.
Bildung: Unterstützung von Weiterbildungsangeboten oder Vortragsreihen, die nicht zum Pflichtangebot der Kommune gehören.
Umwelt- und Naturschutz: Durchführung von Projekten oder Initiativen zur Förderung des Umwelt- und Naturschutzes.
Städtepartnerschaften: Pflege und Organisation von Städtepartnerschaften und internationalen Beziehungen.
Diese Aufgaben sind nicht obligatorisch und können je nach finanzieller Lage, politischen Prioritäten und spezifischen Bedürfnissen variieren. Sie bilden aber die Basis der kommunalpolitischen Arbeit. Dabei ist es wichtig nicht an der Vergangenheit zu hängen, sondern an Dingen festzuhalten, die immer wichtig sind.
Man sollte tun, was am besten ist, nicht nur das, was alle tun. Aus diesem Grund - Unabhängig denken. Gemeinsam handeln. - Für unseren Landkreis!
Madeline Temme
Hauptstraße 74
99625 Ostramondra
eMail: madeline@madeline-temme.de
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